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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die Firma Möbel Concept Binder hat ihren Sitz und ihre Geschäftsstelle in 14542 Werder, Schubertstr. 4 und ist im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer Potsdam unter der Nummer 1342718 eingetragen.

1.2 In diesen Geschäftsbedingungen wird der Anbieter/ Verkäufer, der diese Bedingungen anwendet, als „Auftragnehmer“ oder „Möbel Concept Binder“ bezeichnet und der Angebotsanforderer/Käufer als „Auftraggeber“.


2. Gültigkeit

2.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbeständigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.


3. Angebote

3.1 Vorbehaltlich anders lautender Angaben sind alle Angebote unverbindlich, die Zuschlag-/ Bindefrist beträgt 30 Tage. Die Angebote beruhen auf den vom Auftraggeber bei der Angebotsanforderung eventuell erteilten Angaben, Zeichnungen usw., von deren Richtigkeit der Auftragnehmer ausgehen darf. Der Inhalt von Broschüren, Druckerzeugnissen usw. ist für den Auftragnehmer vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender vertraglicher Vereinbarung nicht verbindlich.

3.2 Alle Angebote des Auftragsnehmers beruhen auf der Vertragsdruchführung des Auftragnehmers unter normalen Bedingungen.

3.3 Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen lauten alle Preise und Gebühren in Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer und eventuelle anderer Abgaben, die vom Staat erhoben werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Preise nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsabschluss im Zusammenhang mit den gestiegenen Kosten in angemessener Form zu erhöhen. Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen gelten die angegebenen Preise für die Lieferung ab Werk.

3.4 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.


4. Verträge

4.1 Wie auch immer bezeichnete Verträge kommen erst zustande, nachdem der Auftragnehmer sie ausdrücklich angenommen hat. Die ausdrückliche Annahme geht aus der schriftlichen Bestätigung des Auftragsnehmers beziehungsweise aus der Tatsache hervor, dass der Auftragnehmer den Auftrag durchführt.

4.2 Mündliche, telefonische oder fernschriftliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung. Bei solchen Bestellungen trägt der Auftraggeber Gefahr und Kosten etwa entstehender fehlerhafter Fertigungen. Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, Verträge innerhalb von zehn Werktagen rückgängig zu machen.

4.3 Mit der Versendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung und Zahlung der Teilrechnung, erfolgt gleichzeitig die Freigabe für die Fertigung. Bei etwaigen Auftragsänderungen oder Annullierungen nach diesem Zeitpunkt gehen daher die von uns aufgewendeten Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

4.4 Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen wurden nicht getroffen, im übrigen haben mit unsern Handelsvertretern oder Verkaufsangestellten getroffene Abreden nur Gültigkeit, wenn sie mit der Bestellung schriftlich an dem Auftragnehmern hereingereicht und durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung getroffen wurde, dass die Schriftform nicht gelten soll.

4.5 Die Auftragnehmer behält sich Abweichungen in Bezug auf Farbe, Design und/oder mechanische Eigenschaften vor. Hinsichtlich der Abmessungen ist Möbel Concept Binder an DIN-Normen und/oder Toleranznormen ihre Zulieferer gebunden.


5. Lieferfrist und Lieferanschrift

5.1 Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen erfolgt die Lieferung ab Lager/Firmengelände und zu dem vom Auftragnehmer angegebenen Zeitpunkt der Lieferung rechtzeitig und falls möglich, nach Rücksprache. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sache zum festgelegten Zeitpunkt entgegenzunehmen. Versäumt er dies, werden den Auftraggeber alle sich daraus ergebenden Kosten (unter anderem Lager-, Fracht- und Aufbewahrungskosten) gemäß den beim Auftragnehmer oder vor Ort geltenden Gebühren in Rechnung gestellt.

5.2 Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen gelten angegebene Lieferfristen und/oder Lieferdaten niemals als Ausschlussfristen. Bei einer Überschreitung dieser Fristen ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder mündlich über diese Verzögerung und deren Grund zu informieren. Als angemessene Frist gilt auf jeden Fall die branchenübliche angemessene Frist.

5.3 Die Gefahr für die Waren geht auf den Auftraggeber über, sobald sie lieferbereit sind.

5.4 Möbel Concept Binder wird die Produkte an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift versenden/liefern/montieren. Befindet sich diese Anschrift außerhalb Deutschland, werden die Transport- und Verpackungskosten im Einzelfall gesondert vereinbart.


6. Transport

6.1 Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen erfolgt der Transport/Versand der vom Auftraggeber bei Möbel Concept Binder gekauften Waren auf Gefahr des Auftraggebers.

6.2 Eventuelle Rücksendungen müssen nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers in geeigneter Verpackung an eine von Möbel Concept Binder mitzuteilende Adresse geliefert werden.


7. Garantie

7.1 Möbel Concept Binder gewährleistet die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und zwar in dem Sinne, das Möbel Concept Binder für Artikel, die nicht von Möbel Concept Binder hergestellt werden, keine über die von ihrem Lieferanten gewährte Garantie hinausgehende Garantieansprüche gewährt.

7.2 Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf den vollständigen oder teilweisen Ersatz mangelhafter Ware. Dies liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Die Reparatur bzw. der Waren- oder Teilaustausch ist Sache des Auftraggebers.

7.3 Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die durch normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße oder falsche Pflege entstehen.

7.4 Bei Nichtbeachten unserer Pflegehinweise erlischt die Garantie und Gewährleistung.

7.5 Unsere Gewährleistungfrist gegenüber gewerblichen Kunden beträgt 1 Jahr.


8. Haftung

8.1 Möbel Concept Binder ist niemals für irgendeinen Schaden haftbar, es sei denn, der Schaden wird durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Möbel Concept Binder oder ihrem Mitarbeiter und/oder Personal verursacht oder ein Haftungsausschluss ist infolge sonstiger (gesetzlicher) Regelung nicht zulässig.

8.2 Falls Möbel Concept Binder für einen Schaden haftbar sein sollte und dieser Schaden gegebenenfalls durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Möbel Concept Binder oder ihrem leitenden Mitarbeiter und/oder Personal verursacht wird, beschränkt sich die Haftung auf den unmittelbaren Sach- oder Personenschaden und erstreckt sich die Haftung niemals auf Betriebsverluste oder andere Folgeschäden, zu denen unter anderem Einnahmeausfälle zählen.

8.3 Falls Möbel Concept Binder für einen Schaden haftbar sein sollte und dieser Schaden gegebenenfalls durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Möbel Concept Binder oder ihrem leitenden Mitarbeiter und/oder Personal verursacht wird, beschränkt sich die Haftung immer auf diesen Schaden und auf die Schadenssumme , für die Möbel Concept Binder versichert ist.

8.4 Falls die Versicherungsgesellschaft aus irgendeinem Grund keinen Schadensersatz leistet, beschränkt sich die Haftung infolge der vom Auftragnehmer zu vertretenden Unzulänglichkeit auf die Höhe des Rechnungsbetrags mit einem Höchstbetrag von EUR 4.500,- je Schadensfall.

8.5 Der Auftragnehmer ist nicht haftbar, falls die Unzulänglichkeit auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (z. B. Sturm, Hagel, und starken Schneefall ).

8.6 Der Auftragnehmer ist nicht für die Verletzung von Patentrechten, Lizenzrechten oder anderen Rechten Dritter infolge der Auftraggeber im Rahmen der Vertragsdurchführung erteilt hat, haftbar.

8.7 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von der Haftung für Schäden, für den die Haftung für Schäden des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist, frei und hält ihn schadlos.

8.8 Die Bestimmungen in Artikel 8.3 gelten lediglich, insofern die Haftung von Möbel Concept Binder infolge der Gesetzgebung oder des Vertrags (einschließlich der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen) nicht bereits eingeschränkt ist.


9. Höhere Gewalt

9.1 Die Parteien sind nicht zur Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet, wenn sie daran infolge eines Umstandes gehindert werden, der nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder der aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, von Rechtsgeschäften oder nach verkehrsüblicher Auffassung nicht von ihr zu vertreten ist.

9.2 Unter höherer Gewalt wird ebenfalls die nicht erfolgte Lieferung, nicht freistgerecht Lieferung oder die Lieferung , die nicht den Ansprüchen des Auftragnehmers gerecht wird, seitens der Lieferanten des Auftragnehmers verstanden. Höhere Gewalt liegt ebenfalls vor, wenn die on den Lieferanten des Auftragnehmers verkauften Waren nicht rechtzeitig beim Auftragnehmer eintreffen.

9.3 Für die Dauer der höheren Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen des Auftragnehmers ausgesetzt. Wenn die höhere Gewalt länger als vier Wochen dauert, sind beide Parteien zur Vertragsauflösung berechtigt. Dabei entsteht den Parteien keine Pflicht zum Ersatz des Schadens, der durch die Vertragsauflösung entstanden ist oder entstehen wird.

9.4 Wenn der Auftragnehmer seine Verpflichtungen teilweise erfüllt hat, hat er einen Anspruch auf den entsprechenden Anteil des vereinbarten Preises auf der Grundlage der bereits durchgeführten Tätigkeiten und der angefallenen Kosten.


10. Mängelrüge

10.1 Der Auftraggeber kann eine Mängelbehaftete Leistung nicht mehr rügen, wenn er den Auftragnehmer nicht innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er den Mangel entdeckt hat beziehungsweise hätte entdecken müssen, schriftlich über diesen Mangel informiert hat. Mängelrügen werden nur dann bearbeitet, wenn es sich um gelieferte Waren in unbearbeitetem Originalzustand handelt.

10.2 Als „angemessene Frist“ gilt innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung der Waren, nachdem der Auftraggeber einen Mangel entdeckt hat. In diesem Fall muss er dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen, worum es sich bei dem Mangel handelt und wann und wie er den Mangel festgestellt hat. Transportschäden, welche bei Anlieferung der Ware nicht auf dem Speditionsauftrag vermerkt werden, werden nicht als Reklamation anerkannt.

10.3 Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Rechnung schriftlich mitgeteilt worden sein.

10.4 Der Auftraggeber verliert sämtliche Ansprüche, die er aufgrund der Mangelhaftigkeit gehabt hätte, falls er den Mangel nicht innerhalb der oben genannten Fristen beanstandet hat und/oder er dem Auftragnehmer nicht die Gelegenheit geboten hat, die Mängel zu beheben.

10.5 Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Differenzen in Bezug auf die Beschaffenheit, Stückzahl, Größe oder Ausführung sind kein Beanstandungsgrund.


11. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

11.1 Der Auftraggeber erwirbt lediglich das bedingte Eigentum an der vom Auftragnehmer gelieferten oder noch zu liefernden Vorbehaltswaren. Der Auftraggeber erwirbt erst dann das Eigentum an der gelieferten oder noch zu liefernden Vorbehaltsware, wenn er die Forderungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Gegenleistung des Vertrags oder eines ähnlichen Vertrags bezahlt hat. Ferner erwirbt der Auftraggeber erst dann das Eigentum an der gelieferten oder noch zu liefernden Vorbehaltsware, wenn er die Forderungen des Auftragnehmers aufgrund von Nichterfüllung derartiger Verträge einschließlich Forderungen im Zusammenhang mit Geldstrafen, Verzugszinsen und Kosten bezahlt hat.

11.2 Solange der Auftraggeber die offen stehenden Forderungen nicht bezahlt hat, ist er nicht berechtigt, an den vom Auftragnehmer gelieferten Sachen ein Pfandrecht oder ein Sicherungsrecht zu begründen. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall, dass Dritte ein solches Recht an der Vorbehaltsware zu begründen beabsichtigen, nach erster Aufforderung des Auftragnehmers zu erklären, dass er nicht zu Begründung eines Pfandrechts berechtigt ist.

11.3 Falls der Auftraggeber irgendeine vertragliche Verpflichtung in Bezug auf die verkauften Waren gegenüber dem Auftragnehmer trotz Mahnungen mit einer Zahlungsfrist von mindestens sieben Tagen nicht erfüllt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die ursprünglichen Waren ohne formelle Aufforderung abzuholen. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, den Ort, an dem sich diese Waren befinden, zu betreten und die Waren abzuholen.

11.4 Der Auftraggeber erwirbt das Eigentum an den gelieferten Waren, sobald er all seine Zahlungsverpflichtungen infolge dieses Vertrages und ähnlicher Verträge erfüllt hat.


12. Auflösung

12.1 Falls der Auftraggeber seine (Zahlungs-) Verpflichtungen infolge eines mit dem Auftragnehmer geschlossenen Kaufvertrages trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht, nicht fristgemäß oder ordnungsgemäß erfüllt sowie im Falle der Zahlungseinstellung, des Vergleichsverfahrens, des Konkurses, der Entmündigung oder der Liquidität des Unternehmens des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag ohne formelle Aufforderung und Anrufung eines Gerichts vollständig oder teilweise aufzulösen.

12.2 Infolge der Auflösung werden die bestehenden gegenseitigen Forderungen unverzüglich fällig. Der Auftraggeber ist für den dem Auftragnehmer entstehenden Schaden, der unter anderem aus Gewinnausfall und Transportkosten besteht, haftbar.

12.3 Falls eine der in Artikel 12.1 beschriebenen Situationen eintritt und der Auftraggeber in den Genuss eines Vorteils kommt, den er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags nicht gehabt hätte, hat der Auftragnehmer Anspruch auf einen Schadenersatz in Höhe dieses Vorteils.


13. Bezahlung

13.1 Die Bezahlung aller Rechnungen von Möbel Concept Binder muss vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.

13.2 Falls der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszinsen in Höhe von 6% monatlich in Rechnung zu stellen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt.

13.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den vom Auftraggeber zu zahlenden Betrag um Inkassokosten zu erhöhen.

13.4 Falls das (außer-) gerichtliche Inkassoverfahren eingeleitet wird, ist der Auftraggeber nicht nur für die bereits erwähnte Kostenerstattung haftbar, sondern auch für alle anfallenden Verfahrens- und Vollstreckungskosten einschließlich der Rechtsanwaltskosten und/oder der Kosten für Sachverständige und/oder andere Dritte. Falls der Auftragnehmer den Konkurs des Auftraggebers beantragt, muss der Auftraggeber neben der Hauptsumme, den Zinsen und den außergerichtlichen Kosten ebenfalls die Kosten des Konkursantrages tragen.

13.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt Zahlungen zunächst auf ältere Schulden abzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

13.6 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.

13.7 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt. Wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind, wird hierfür eine Gutschrift im entsprechenden Wert erstellt.


14. Geistige Eigentumsrecht

14.1 Das Urheberrecht oder irgendein anderes geistiges Eigentumsrecht im Zusammenhang mit vom Auftragnehmer oder in dessen Auftrag angefertigten Entwürfen, Zeichnungen, Mustern u.ä. bleibt weiterhin Eigentum des Auftragnehmers, es sei denn, es wurde dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich übertragen.

14.2 Die in Artikel 14.1 erwähnten geistigen Eigentumsrechte dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers vervielfältigt, Dritten zu Verfügung gestellt oder anderweitig genutzt werden.

14.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Existenz irgendeines Urheberrechts, Vervielfältigungsrecht oder eines anderen geistigen Eigentumsrechts Dritter. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von der Haftung für die Verletzung irgendeines Urheberrechts, Vervielfältigungsrechts oder irgendeines geistigen Eigentumsrecht Dritter frei.

14.4 Bei einem Verstoß gegen die in Artikel 14.1 erwähnten Rechte muss der Auftraggeber eine Geldstrafe in Höhe von mindestens EUR 4.500,- je Verstoß zahlen. Darüber hinaus kann Schadenersatz verlangt werden.


15. Gerichtsstand

15.1 Auf alle Verträge, für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig oder teilweise gelten, sowie auf aus diesem Vertrag hervorgehende Konflikte ist ausschließlich die deutsche Rechtsordnung anwendbar. Die Anwendbarkeit des Wiener und- Übereinkommens vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.

15.2 Für die Behandlung eventueller Konflikte, die aus der Vertragsbeziehung der Parteien entstehen, ist ausdrücklich das deutsche Gericht in dem Landgerichtsbezirk zuständig, in dem Möbel Concept Binder ihren Sitz hat.


16. Zusatzklausel

16.1 Falls der Nettowert einer Bestellung EUR 45,- zzgl. MwSt. unterschreitet, wird zusätzlich zu den Porto- und Frachtkosten eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

16.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Industrie- und Handelskammer für Potsdam hinterlegt und sind auf der Homepage www.moebel-binder.de einzusehen.


17. Veröffentlichung

Die Kunden sind ausnahmslos damit einverstanden, dass Bilder von Ihren in Auftrag gegebenen Objekten, auf dieser Internetpräsentation für Werbe- und Anschauungszwecke veröffentlicht werden. Alles natürlich unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Im Falle eines Rechtsstreites gilt Potsdam als Gerichtsstandort, da die Fa. Möbel Concept Binder diesem Landgerichtsbezirk seinen Sitz hat.

Stand 25.05.2019